Krankmeldung

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler krank ist, muss die Schule am selben Tag bis spätestens 7:30 Uhr telefonisch oder per E-Mail informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Bei längerer Krankheit kann die Schule ein ärztliches Attest anfordern.


Geplante Fehlzeiten – etwa für Arztbesuche, Teilnahme an Wettbewerben oder familiäre Ereignisse – müssen im Voraus schriftlich beantragt werden.
   • Bis zu einem Schultag entscheidet die Klassenleitung,
   • bei längeren Zeiträumen oder bei Freistellungen unmittelbar vor/nach Ferien die Schulleitung.
 

Eine Freistellung für Urlaubsreisen außerhalb der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.


Sportbefreiung


Für die Befreiung vom Sportunterricht ist grundsätzlich ein ärztliches Attest erforderlich. Bei kurzfristigen Beschwerden (z. B. Erkältung, Verletzung) kann ausnahmsweise eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für maximal einen Tag akzeptiert werden.